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Führerflucht: Wer bezahlt?

Unbekannte oder nicht versicherte Autofahrer verursachen in der Schweiz Millionenschäden. Für solche Fälle hat das Strassenverkehrsgesetz vorgesorgt. Es lässt den durch ein unbekanntes oder unversichertes Fahrzeug Geschädigten nicht ohne Versicherungsschutz.

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt den Versicherungsgesellschaften vor, durch ein unbekanntes oder unversichertes Fahrzeug verursachte Schäden gemeinsam zu tragen. Zur Finanzierung solcher Schäden wird ein zweckgebundener Zuschlag auf den Motorfahrzeugprämien erhoben.

Die Schadendeckung erstreckt sich auf Personen- und Sachschäden. Dabei wird aber nur der Schaden vergütet, für den der Geschädigte nicht anderweitig Ersatz beanspruchen kann. (Voll-oder Teilkaskoversicherung).

Bei Sachschäden, die durch unbekannte Fahrzeuge verursacht wurden, wird ein Selbstbehalt von Fr. 1000.- abgezogen. Einem Geschädigten wird demnach nur der diesen Betrag übersteigende Teil seines Schadens bezahlt.

 

Was ist im Schadenfall zu tun?

  • Am Unfallort darf nichts verändert werden
  • Namen und Adressen von Zeugen aufnehmen
  • Die Polizei muss benachrichtigt werden
  • Der polizeiliche Unfallrapport ist zu verlangen!

 

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